Ein hochkarätiger Rechtsstreit entfaltet sich im US-Justizsystem und beleuchtet das komplexe Zusammenspiel zwischen dezentralisierten Finanzierungen (DeFi) und Regulierungsaufsicht. Roman Storm, Mitbegründer des Kryptowährungsmixers Tornado Cash, hat über sein Verteidigerteam dem US-Justizministerium (DOJ) vorgeworfen, in seinem laufenden Prozess falsch dargestellte Beweismittel vorgelegt zu haben. Dieser Einwand konzentriert sich auf eine entscheidende Telegram-Kommunikation, von der die Anwälte argumentieren, dass sie aus dem Kontext gerissen präsentiert wurde, wodurch die Grand Jury potenziell irregeführt und erhebliche Fragen hinsichtlich der Einhaltung der bundesstaatlichen Beweisregeln aufgeworfen wurden.
- Roman Storm, Mitbegründer von Tornado Cash, wirft dem US-Justizministerium (DOJ) vor, im laufenden Prozess falsch dargestellte Beweismittel vorgelegt zu haben.
- Kern des Disputs ist eine im Jahr 2020 versandte Telegram-Nachricht, die angeblich aus dem Kontext gerissen präsentiert wurde.
- Die Verteidigung behauptet, eine weitergeleitete Journalistenanfrage sei fälschlicherweise als ursprüngliche Äußerung der Entwickler dargestellt worden.
- Anfängliche Chat-Protokolle vom September 2023 sollen unvollständig gewesen sein, korrigierte Versionen wurden erst im Dezember 2024 bereitgestellt.
- Das DOJ räumt Formatierungsfehler ein, bestreitet aber die Beeinträchtigung der Beweisauthentizität und bezeichnet den Einspruch als verspätet.
- Storm ist wegen Verschwörung zur Geldwäsche und Verstoßes gegen Sanktionen angeklagt.
Der Kern des Vorwurfs: Eine Telegram-Nachricht im Fokus
Im Zentrum der Verteidigungsansprüche steht eine Nachricht aus dem Jahr 2020, die ursprünglich von einem anderen Angeklagten, dem Entwickler Alexey Pertsev, weitergeleitet wurde. Diese Nachricht enthielt die Anfrage eines Journalisten bezüglich der potenziellen Nutzung von Tornado Cash für Geldwäschezwecke. Laut Storms Anwälten stellte die Staatsanwaltschaft diese weitergeleitete Anfrage unzutreffend dar, als handele es sich um eine ursprüngliche Aussage oder Initiative direkt von den Entwicklern selbst. Diese angebliche Fehlzuschreibung, so die Argumentation, verzerrte die Absicht und den Ursprung der Nachricht für die Grand Jury grundlegend.
Der Disput um Metadaten und Offenlegungspflichten
Der Streit betrifft insbesondere die Metadaten der Telegram-Chat-Protokolle. Die Verteidigung behauptet, dass die von der Staatsanwaltschaft im September 2023 bereitgestellten anfänglichen Protokolle unvollständig waren und wichtige Informationen fehlten, die darauf hingewiesen hätten, dass die umstrittene Nachricht weitergeleitet und nicht direkt von einer angeklagten Partei verfasst wurde. Erst im Dezember 2024 erhielt die Verteidigung eine korrigierte Version dieser Protokolle, die die Diskrepanz öffentlich machte. Während die Staatsanwaltschaft die Formatierungsungenauigkeit eingeräumt hat, vertritt sie die Auffassung, dass die Verteidigung genaue Daten lange vor dem Prozess erhalten hat und charakterisiert den aktuellen Protest als verspäteten Versuch, das Verfahren zu behindern, mit dem Argument, dass Formatierungsfehler die Authentizität der Beweismittel nicht untergraben.
Rechtliche Implikationen und Präzedenzfälle
Storms Anwaltsteam weist dies jedoch vehement zurück und betont, dass das Fehlen einer ordnungsgemäßen Zuschreibung gegen die bundesstaatlichen Regeln zur Authentifizierung von Beweismitteln verstößt. Der Rechtsexperte Andrew Rossow unterstrich, dass das jüngste Eingeständnis der Staatsanwaltschaft die Position der Verteidigung erheblich stärken könnte. Dies steht im Einklang mit dem Präzedenzfall Brady v. Maryland, der vorschreibt, dass die Staatsanwaltschaft Fehler oder entlastende Informationen in ihren vorgelegten Beweismitteln rechtzeitig offenlegen muss.
Hintergrund der Anklage gegen Roman Storm
Roman Storm ist wegen Verschwörung zur Geldwäsche und Verstoßes gegen Sanktionen angeklagt, aufgrund seiner Beteiligung an der Entwicklung von Tornado Cash, einem dezentralisierten Protokoll zur Verbesserung der Transaktionsprivatsphäre in Blockchain-Netzwerken. Obwohl einige anfängliche Anklagepunkte fallen gelassen wurden, verfolgen die US-Behörden die Geldwäschevorwürfe weiterhin. Zum Zeitpunkt dieses Berichts hat das US-Justizministerium keine öffentliche Stellungnahme zu der Angelegenheit abgegeben. Storms Rechtsvertretung, bestehend aus Waymaker LLP und Hecker Fink LLP, setzt sich weiterhin für den Ausschluss der umstrittenen Beweismittel ein, mit dem Argument, dass diese eine „verzerrte Interpretation einer weitergeleiteten Nachricht“ darstellten.

Anna ist unsere Technik-Autorin und Blockchain-Enthusiastin. Sie erklärt Smart Contracts so einfach, dass sogar ihr Goldfisch mithalten könnte. In ihrer Freizeit baut sie an ihrem eigenen Node und betreibt eine Mini-Mining-Farm – keine Sorge, das Summen ihrer Grafikkarten gilt hier als Musik.